Wir „öffnen“ die Kirche…
… entgegen dem reformiert.ch nicht komplett, das möchten wir nicht und das dürfen wir auch nicht.
Wir öffnen die Kirche aber insofern, dass die 15 Personen Regel aufgehoben ist. Für die Gottesdienste bis zum 22. Januar wenden wir folgende Regel an: Je ein Bank bleiben dem Sigristen, Organisten und diensthabendem Pfarrer vorbehalten. Die Kirchenbänke, welche besetzt werden dürfen, können entweder von zwei Einzelpersonen, einem Paar oder einer Familie besetzt werden. Ein Paar und eine Einzelperson ist nicht erlaubt. Wir bitten Sie, dies einzuhalten.
Die Gottesdienste sind bis Ende Jahr immer noch nur mit Anmeldung zu besuchen. Bitte melden Sie sich bis zum Vortag, 12.00 Uhr beim Pfarramt (033 973 11 18) an, um den Gottesdienst zu besuchen.
Abdankungen und Beerdigungen sind von der 15 Personen Regelung ausgenommen. Details entnehmen Sie bitte untenstehendem Schutzkonzept.
Schutzkonzept Gottesdienste 18.12
Hinten in der Kirche ist immer die aktuellste Version des Schutzkonzeptes aufgelegt. Ausserdem liegt hinten in der Kirche Desinfektionsmittel bereit.
Die Sigristin und der diensthabende Pfarrer wenden dieses Schutzkonzept konsequent an und sind auch bei Fragen direkt in der Kirche Ansprechpersonen. Bei sonstigen Fragen helfen Ihnen der Kirchgemeindepräsident, der Kirchgemeinderat, die Sekretärin sowie der Pfarrer gerne weiter.
Wer das Bedürfnis hat, ein Licht anzuzünden, kann dies sehr gerne in der Kirche machen. Es wird Ihnen alles zur Verfügung gestellt.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und Gottes Segen im neuen Jahr.
Kirchgemeinderat Guttannen und Pfarrer Ulrich Kilian